Online erledigen
Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Volltext
Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Voraussetzungen
- in der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.
Verfahrensablauf
Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.
- Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab
- Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK
Mit dem Nachverweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.
Bearbeitungsdauer
- Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren
- Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung
Fristen
Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Formulare
- Formulare: in der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.10.2020
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Online erledigen
Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Katharinenstraße 48
Telefon:
+49 395 5597-0
Fax:
+49 395 5597-510
Kontakt
Frau Heide Klopp
Position: Fachperson für Datenschutz
| Tel.: | +49 395 5597-205 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungsberater, -vermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, -vermittler, Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
- Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins eines Anbieters von Berufsbildungsvorbereitungen beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Berufskraftfahrer: zur Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" anmelden
- Berufskraftfahrer: zur Prüfung "Grundqualifikation" anmelden
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Durchführung der Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr beantragen
- Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Förderung: Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Güterkraftverkehr: Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
- Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
- Umschulungsverhältnis anzeigen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen
- Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Versicherungsvermittler: Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen
- Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Versicherungsvermittler: Erlaubnis beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Weiterbildungsprüfung ablegen
- Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
