Bewohnerparkausweise, die innerhalb des Zeitraums bis zum 30. April 2020 ablaufen, sind automatisch bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Im Bereich Meldewesen sind An- und Ummeldungen zur Einhaltung der Meldefrist keine dringenden Angelegenheiten. Sollten Sozialleistungen o. ä. davon abhängig sein, ist telefonisch abzusprechen, ob es sich in dem konkreten Fall, um einen dringenden Fall handelt. Der Ablauf von Personalausweisen und Reisepässen und die Abholung beantragter Dokumente fallen ebenfalls nicht unter die Dringlichkeit. Sollte ein Vertragsabschluss oder andere wichtige Dinge anstehen, zu dem ein gültiges Personaldokument benötigt wird, ist dies ebenfalls telefonisch abzuklären.