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Bundestagswahl durchführen
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Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht wahlberechtigt. Daher sind Unionsbürger und Unionsbürgerinnen - anders als bei der Europa- und den Kommunalwahlen - nicht wahlberechtigt, auch wenn sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 35. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.
Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Sie haben insgesamt zwei Stimmen:
- eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten oder einer Wahlkreisabgeordneten (linke Seite des Stimmzettels) und
- eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (rechte Seite des Stimmzettels).
Die Gemeinde teilt mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.
Sollten Sie aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimmen nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.
In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Auf den Seiten der Landeswahlleiterin, des Bundeswahlleiters und des Deutschen Bundestags finden Sie umfangreiche Informationen über die Bundestagswahlen. Fragen zum Thema "Bundestag" beantwortet der virtuelle Berater des Bundestags. Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert über verschiedene Wahlthemen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.02.2015
10.1 Wahlbüro
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Lange Straße 2 a
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt
Postfach PE 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-1330
Fax:
+49 3834 8536-1335
Kontakt
Frau Eveline Janzen
| Tel.: | +49 3834 8536-1330 |
| Leiterin Wahlbüro | |
| Fax: | +49 3834 8536-1335 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | TE 39 |
Zuständig für :
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Bürgerentscheid durchführen
- Bundestagswahl durchführen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl: Wahlergebnis feststellen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl
- Landtagswahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
- Landtagswahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
- Landtagswahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Wahlvorschlags beantragen
- Volksentscheid durchführen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
