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Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
Volltext
Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Gemeindebehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlbehörden. Gemeindewahlbehörden sind für die amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
- für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
- Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von
Auszügen von Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt und
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.10.2020
Zuständige Stelle
Gemeindewahlbehörden
Ansprechpunkt
In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.
10.1 Wahlbüro
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Lange Straße 2 a
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt
Postfach PE 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-1330
Fax:
+49 3834 8536-1335
Kontakt
Frau Eveline Janzen
| Tel.: | +49 3834 8536-1330 |
| Leiterin Wahlbüro | |
| Fax: | +49 3834 8536-1335 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | TE 39 |
Zuständig für :
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Bürgerentscheid durchführen
- Bundestagswahl durchführen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl: Wahlergebnis feststellen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl
- Landtagswahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
- Landtagswahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
- Landtagswahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Wahlvorschlags beantragen
- Volksentscheid durchführen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
