Hausnummernvergabe
Hinweise zur Vergabe von Hausnummern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Die Hausnummerierung, im Zusammenhang mit der Straßenbenennung, dient der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden und der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Hausnummern werden auf Antrag des*der Grundstückseigentümers*innen, des*der Erbbauberechtigten oder eines*r Bevollmächtigten vergeben.
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
• | Eigentümer*in: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail |
• | Antragsteller*in: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail |
• | Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer |
• | Lageplan mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge |
Der Antrag ist per Post, Fax oder E-Mail beim Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Geoinformation und Vermessung, einzureichen.
Bei Neubauten wird der Hausnummernantrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bearbeitet. Danach ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid (Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Seite 5, 3.6) über die Festsetzung der Hausnummer an den*die Grundstückseigentümer*in.
Der*die Grundstückseigentümer*in hat ein entsprechendes Hausnummern- und gegebenenfalls notwendiges Hinweisschild entsprechend § 5 der Satzung über die Vergabe von Straßennamen und Hausnummern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu beschaffen, zu unterhalten, zu erneuern und deutlich sichtbar anzubringen.
Im Anschluss werden die Träger öffentlicher Belange wie Stadtwerke, Post, Telekom, Polizei, Katasteramt, Feuerwehr, Rettungsdienst usw. von Amts wegen über die neue Hausnummer informiert.