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Wildschweine in Greifswald

Wildschweine im Schilf
Wildschweine im Schilfgürtel des Ryck, Foto: Christine Dembski

Wildschweine haben sich in den letzten Jahren stark vermehrt und neue Lebensräume erschlossen. Das Stadtgebiet von Greifswald ist nahezu ideal für sie: Die umliegenden Polder, die angrenzende intensive Landwirtschaft, der Schilfgürtel entlang des Ryck, der Elisenhain und der Stadtpark bieten beste Lebensbedingungen. Angelockt durch ein gutes Nahrungsangebot zieht es sie immer weiter ins Stadtgebiet hinein. Vor allem in Ladebow, Wieck und Eldena, aber auch im Ostseeviertel sind die ungebetenen Gäste mittlerweile häufig zu sehen und richten Schäden an.

Wie wird Greifswald unattraktiv für Wildschweine?

  • Wildschweine unter keinen Umständen füttern. Sie verlieren sonst die natürliche Scheu vor dem Menschen und werden zur Gefahr.
  • Füttern mit Speiseresten erhöht die Gefahr einer Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP), deren Erreger sich in Rohwurst-Erzeugnissen aus Osteuropa befinden kann.
  • Lohnende Ziele wie Komposthaufen, Mülltonnen usw. vor Wildschweinen sichern.
  • Keine Komposthaufen außerhalb des umzäunten Grundstückes anlegen.
  • Keine Maissilage im Freien abkippen.
  • Keine sonstigen Futterquellen schaffen.
  • Gärten in den Randbereichen der Stadt sicher einzäunen.
  • Müllsäcke erst morgens nach draußen bringen.
  • Jagddruck im Umland weiter erhöhen.
  • Vergrämen der Tiere (vertreiben mit Hilfe von geruchsintensiven Stoffen oder elektromagnetischen Mitteln)

Häufige Fragen zum Thema Wildschweine in Greifswald

Was suchen die Wildschweine in Wohngebieten?

Vor allem Nahrung. Wildschweine sind Allesfresser. Auf ihrem Speisezettel stehen Klee, Gras, Brennnesseln, Blätter, Eicheln, Bucheckern, Äpfel, Getreide, Mais, Kartoffeln, aber auch Aas, Kleinsäuger, Schnecken, Würmer, Insekten und ihre Larven. So sind Komposthaufen im Garten, Abfalltonnen in Wohngebieten, Picknickreste in Parks, Maissilage auf Weiden, aber auch der frisch gemähte Rasen in Grünanlagen oder auf Friedhöfen für sie ein gefundenes Fressen. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese leicht zugänglichen Nahrungsquellen und geben das Wissen darüber an den Nachwuchs weiter. Ein Wechsel in einen Lebensraum außerhalb der Stadt lohnt sich dann für sie nicht mehr.
Wildschweine sind nicht nur „verfressen“, sondern auch äußerst schlau: Sie merken sehr wohl, dass sie im Umland gejagt werden, in der Stadt aber nicht.

 

Ist die Wildschweinpopulation in Greifswald im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen?

Laut Schätzungen der Greifswalder Stadtverwaltung leben derzeit 70 bis 80 Wildschweine aller Altersklassen in der Stadt. Die Zahl ist im Vergleich zu den Vorjahren nicht gestiegen. Sie ist deckungsgleich mit einer Schätzung aus dem Februar 2020. Die häufigen Begegnungen mit Wildschweinen liegen an der steigenden Tagaktivität der Tiere. Diese kann durchaus durch Menschen verursacht sein, denn Wildschweine verlieren die Angst vor Menschen und finden im Stadtgebiet ein hohes Fressangebot. Dennoch ist ein steigender Trend der Wildschweinpopulation in ganz Deutschland erkennbar und demnach auch in Mecklenburg-Vorpommern sowie in Greifswald.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man einem Wildschwein in der Stadt begegnet?

Wildschweine können sehr gut riechen, sehen aber schlecht und bemerken Sie daher vielleicht erst auf kurze Distanz. Treffen Sie auf ein Wildschwein - bewahren Sie Ruhe. Wildschweine flüchten in der Regel. Bleiben Sie stehen, machen Sie sich bemerkbar und ziehen Sie sich langsam zurück. Machen Sie um weibliche Tiere mit Frischlingen einen großen Bogen. Treiben Sie die Tiere nicht in die Enge, sondern lassen Sie ihnen Gelegenheit zur Flucht. Führen Sie Ihren Hund an der Leine. Fahrradfahrer sollten sich mit ihrer Klingel bemerkbar machen, auch eine Glocke am Schulrucksack kann helfen, Wildschweine zu vertreiben.
Wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, rufen Sie die Polizei. Diese entscheidet vor Ort über weitere Maßnahmen oder kontaktiert zuständige Behörden und Institutionen. Bei kranken oder toten Tieren ist das Veterinäramt der Kreisverwaltung zuständig. 

Welche Maßnahmen werden aktuell gegen die Wildschweine unternommen?

Bereits seit Monaten werden seitens der Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen eingesetzt, um die Wildschweine zu vertreiben. Dazu werden Vergrämungsmittel wie beispielsweise intensive Duftstoffe oder lauter Störgeräusche eingesetzt. Darüber hinaus werden die Tiere täglich mehrfach „beunruhigt“, in dem Mitarbeiter die bekannten Einstände der Wildschweine aufsuchen und sie aufscheuchen. Alle Maßnahmen unterliegen allerdings auch gesetzlichen Beschränkungen wie dem Bundesjagdgesetz; so genießt beispielsweise eine Bache mit Jungtieren besonderen Schutz.Weitere Maßnahmen sind beispielsweise das Aufstellen von Schutzzäunen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, partiell Wege und Gebiete abzusperren, um die Bürger und Bürgerinnen zu schützen. 

Die Stadtverwaltung befindet sich seit längerem in einem umfangreichen Prüfverfahren wie darüber hinaus mit den Tieren umgegangen werden kann. Möglich wäre beispielsweise das Anlegen von sog. Ablenkfütterungen, um die Tiere wieder in den Wald zu locken. Ebenso könnte die Vegetation beräumt werden, um den Wildschweinen keine Rückzugsorte mehr zu bieten und sie zurück in den Wald zu drängen. Die Erhöhung der sogenannten Pürzel Prämie wäre denkbar, um die Jagd auf Wildschweine in direkter Stadtnähe für die dortigen Jagdpächter attraktiver zu machen. Ebenso wird geprüft inwiefern die Jagd in befriedeten Bezirken möglich ist.

 

Wie kann das eigene Grundstück gesichert werden?

Um Wildschweine wirksam abzuhalten, hilft nur ein stabiler Zaun mit einer Höhe von mindestens 1,20 Metern, unter dem sich die Tiere nicht durchwühlen können. Wirksam ist auch ein Elektrozaun, wie er für Viehweiden verwendet wird. Dazu müssen allerdings die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Personen beachtet werden.
Wildschweine sind freilebende, herrenlose Tiere. Damit kann niemand für Schäden durch diese Tiere haftbar gemacht werden. Eigentümer sind selbst für die Sicherung ihrer Grundstücke und Gebäude verantwortlich.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Ausbreitung der Wildschweine im Stadtgebiet weiter einzudämmen?

Neben der Ausweitung bestehender Maßnahmen wie das Anbringen von Störgeräuschen, intensiven Duftstoffen, das Aufstellen von Schutzzäunen, eine Ablenkfütterung, eine Erhöhung der Pürzelprämie, Ausnahmeregelungen für die Jagd in befriedeten Bezirken sowie das Beräumen der Vegetation im Stadtpark, werden laufend neue Möglichkeiten seitens der Stadt Greifswald in Zusammenarbeit mit Herrn Gust, dem Wildtiermanager, diskutiert und geprüft. Allerdings verlieren sämtliche Maßnahmen ihre Wirkung, wenn den Wildtieren weiterhin Futterstellen von Bürgern und Bürgerinnen im Stadtgebiet bereitgestellt werden. Dazu der Hinweis, dass das Füttern der Tiere verboten ist und mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft wird.

Jagd auf Wildschweine

Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht. Sie dürfen nur in Jagdbezirken, also überwiegend auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, gejagt werden. Dort werden sie bereits jetzt intensiv bejagt. In so genannten "befriedeten Bezirken", wie Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Hausgärten, ist die Jagd aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder zur Tierseuchenbekämpfung, und nur, wenn gefahrlos geschossen werden kann, dürfen Wildschweine im Stadtgebiet erlegt werden. Dazu kann die Ordnungsbehörde besonders geschulten Jägern eine Ausnahmegenehmigung für das „Schießen außerhalb von Schießstätten“ erteilen. Von einer Bejagung spricht man in diesem Zusammenhang nicht, da es in diesen Ausnahmefällen nicht um Jagd, sondern ausschließlich um Gefahrenabwehr durch Abschuss geht. In Greifswald regelt die Untere Jagdbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Bejagung von Wildschweinen.

Welche Gesetze dienen als Grundlage für die Vertreibung der Wildschweine?

Wildschweine unterliegen dem Jagdrecht. Sie dürfen nur in Jagdbezirken, also überwiegend auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen, gejagt werden. Dort werden sie bereits jetzt intensiv bejagt. In so genannten "befriedeten Bezirken", wie Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Hausgärten, ist die Jagd aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder zur Tierseuchenbekämpfung, und nur, wenn gefahrlos geschossen werden kann, dürfen Wildschweine im Stadtgebiet erlegt werden. Dazu kann die Ordnungsbehörde besonders geschulten Jägern eine Ausnahmegenehmigung für das „Schießen außerhalb von Schießstätten“ erteilen. Von einer Bejagung spricht man in diesem Zusammenhang nicht, da es in diesen Ausnahmefällen nicht um Jagd, sondern ausschließlich um Gefahrenabwehr durch Abschuss geht. In Greifswald regelt die Untere Jagdbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Bejagung von Wildschweinen.

Warum dürfen die Wildschweine aktuell nicht gejagt werden?

In Deutschland sind gesetzliche Schonfristen für Wildtiere im §22 des Bundesjagdgesetzes verankert, in denen sie nicht gejagt werden dürfen. Sie dienen der Arterhaltung, da in diesen Monaten die Jungtiere aufgezogen werden und ohne elterliche Versorgung nicht überleben können. Wildschweinbachen haben jährlich eine Schonfrist von etwa viereinhalb Monaten, die sich in der Regel von Februar bis Juni erstreckt. Eine Jagd während dieser Zeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

 

Welche Aufgaben übernimmt der Wildtiermanager?

Der Wildtiermanager erkundet das Stadtgebiet, untersucht die Einstände und Lebensräume vieler verschiedener Wildtiere und dokumentiert diese in einer Art Tierkataster.Vor allem prüft er hinsichtlich der zahlreichen Wildschweine in Greifswald, wo diese ihre Einstände haben und wie ihr Lebensraum in der Stadt eingeschränkt bzw. uninteressanter gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich die Wildschweine auf Dauer aus Greifswald entfernen.

Darüber hinaus pflegt er einen engen Kontakt zu verschiedenen Behörden, wie z. B. dem Veterinäramt, Ordnungsamt, der Einsatzleitstelle oder zum Tierpark. Auch den Bürgerinnen und Bürgerin im Stadtgebiet steht er beratend zur Seite.

Allerdings ist sein Aufgabengebiet deutlich umfangreicher. Auch die Führung und Pflege des Baumkatasters mit den dazugehörigen Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen im außerstädtischen Bereich gehören dazu. Ebenso das Bearbeiten bzw. Vorbereiten von Ausschreibungen forstwirtschaftlicher Maßnahmen sowie die Prüfung und Beantragung förderfähiger Maßnahmen im Stadtwald.