Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Menü öffnen/schliessen

Hoch- und Tiefbauleistungen

Ausschreibungen und Vergaben

Informationen zur elektronischen Vergabe und Registrierung bei cosinex

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt ihre Ausschreibungsunterlagen für Bauleistungen als e-Vergabe kostenlos auf dem Vergabeportal "cosinex" bereit.

Für den Download der digitalen Ausschreibungsunterlagen ist je nach Vergabeverfahren lediglich die Registrierung Ihres Unternehmens bei cosinex erforderlich. Bei einer anonymen Downloadmöglichkeit der Unterlagen im Rahmen von EU-Ausschreibungen ist die Registrierung empfehlenswert, um an der automatischen Bieterkommunikation teilzuhaben.

Ihre Registrierung ist kostenfrei und gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung betreffenden Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen und Vergabeunterlagen, automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten

Gleichzeitig haben Sie neben dem Download der Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit, Ihr elektronisches Angebot bei cosinex einzustellen.

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich gerne an das Service- & Support-Center der cosinex GmbH: www.support.cosinex.de.

Angebotsabgabe

Europaweite Ausschreibungen: Ausschließlich elektronische Angebote und Teilnahmeanträge

Bei EU-weiten Ausschreibungen ist nur noch die Abgabe von elektronischen Angeboten und elektronischen Teilnahmeanträgen zulässig (vgl. §§ 23 EU VOB/A, 81 VgV).

WICHTIG: Angebote/Teilnahmeanträge in Papierform werden ausgeschlossen.

Elektronisch eingereichte Angebote/Teilnahmeanträge müssen nicht eigenhändig unterschrieben werden. Die  sogenannte Abgabe in Textform gem. § 126 BGB ist ausreichend.

Die eingestellten Unterlagen können Sie vor Ablauf der Frist jederzeit vom Vergabeportal zurückziehen und gegebenenfalls neu einstellen. Ihre Daten sind bis zum Ablauf der Frist verschlüsselt, mit einem Zeitschloss versehen und für niemanden einsehbar.

National:
Bei allen Vergaben und Teilnahmewettbewerben wünschen wir uns grundsätzlich elektronische Angebote und Teilnahmeanträge. Bei zahlreichen nationalen Verfahren sind nur noch diese zulässig.
Ob bei einem Verfahren die Abgabe in Papierform zulässig ist, sehen Sie in der Aufforderung, welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Für ein Angebot in Papierform ist der Ausdruck der Angebots- oder Teilnahmeunterlagen erforderlich. Das Papierangebot muss alle geforderten Unterlagen beinhalten, einschließlich dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis.
Falls wir Ihnen mit den Vergabeunterlagen eine GAEB-Datei zur Verfügung gestellt haben, bitten wir um die zusätzliche Abgabe einer digitalen Version Ihres Leistungsverzeichnisses als GAEB-Format p84/d84 per e-Mail.

Auf den Umschlag, der Ihr Angebot oder Ihren Teilnahmeantrag enthält, kleben Sie bitte den Angebotskennzettel und notieren Sie die Adresse Ihres Unternehmens. Dies stellt sicher, dass Ihr Angebot oder Teilnahmeantrag uns erreicht und von der Poststelle richtig zugeordnet und nicht versehentlich geöffnet wird.
Grundsätzlich endet die Angebots- oder Teilnahmefrist immer am Tag der Öffnung. Ihr Angebot/Teilnahmeantrag muss bis zu diesem Zeitpunkt bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingegangen sein, ansonsten kann Ihr Beitrag leider nicht mehr gewertet werden.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Angebot/Teilnahmeantrag alle geforderten ausgefüllten Formulare und Erklärungen enthält.

Ohne rechtsgültige Unterschrift kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden.

Angebote können bis unmittelbar vor dem Eröffnungstermin abgeben, zurückgezogen, geändert und erneut abgeben werden.

Angeobtsöffnung

An der Angebotsöffnung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A Abschnitt 1) dürfen Bieter*innen bzw. deren Bevollmächtigte teilnehmen, wenn die Angebotsabgabe in Papierform zulässig war. Bei allen anderen Verfahren (EU-weite Ausschreibungen, Ausschreibungen nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und nationale VOB-Verfahren mit der Vorgabe von elektronischen Angeboten) sind keine Teilnehmer zugelassen. Die Ergebnisse der Angebotsöffnung bei VOB-Verfahren werden Ihnen direkt nach der Angebotsöffnung als Kommunikationsnachricht über das Vergabeportal 'cosinex' zur Verfügung gestellt.

An der Angebotsöffnung dürfen gemäß § 14a VOB/A 1. Abschnitt Bieter*innen sowie deren Bevollmächtigte nur teilnehmen, wenn Angebote in Papierform zulässig waren. Bei EU-weiten Ausschreibungen sind keine Bieter*innen und Bewerber*innen zugelassen.

Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, dürfen leider nicht mehr gewertet werden.

Blick auf die Kaethe Kollwitz Grundschule von der Langen Straße

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen nach VOB





mehr Erfahren
Kettenbagger bei Tiefbauarbeiten

Informationen über beabsichtigte Auftragsvergaben
nach § 20 (4) VOB/A

 


mehr Erfahren
Grundschule Karl Krull

Informationen über vergebene Aufträge
nach § 20 (3) VOB/A und gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für Bauleistungen



MEHR ERFAHREN

Nachprüfungsbehörden für Vergabeverfahren der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Nationale Vergabeverfahren
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
 
Telefon: +49 385 588-0
Fax: +49 385 588-2972
E-Mail:

 

EU-weite Vergabeverfahren
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle der Vergabekammern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
 
Telefon: +49 385 588-5160
Fax: +49 385 588-485 5817
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de