Immobilienangebote
Hier finden Sie städtische Grundstücke, die zum Verkauf bzw. zur Verpachtung ausgeschrieben sind.
B-Plan Nr. 13 - Am Elisenpark
Hier erhalten Sie einen Einblick in die Bauabschnitte. Mit diesem Link können Sie den rechtskräftigen B-Plan Nr. 13 einsehen.
Am 14.06.2021 begann die Vermarktung der Baufelder nach der Richtlinie zur Vergabe von städtischen Grundstücken in Bebauungsplangebieten. Den aktuellen Stand der Vermarktung können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie die Richtlinie zur Herabsetzung des Erbbauzinses. Weitere Informationen erhalten Sie unten stehend.
2. Einzelgrundstücke
Bitte beachten Sie auch die Ausschreibung von Einzelgrundstücken im Bebauungsplangebiet. Nähere Informationen finden Sie unter Einzelgrundstücke.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt weitere attraktive Bebauungs- und Wohnangebote zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 118 – Südlich Fontanestraße ist seit dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig geworden und auf der Greifswalder Homepage unter Verwaltung/Politik – Baurecht einsehbar.
Hier sind Grundstücke für eine Einfamilienhausbebauung sowie Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Die Erschließung ist im Jahr 2025 geplant. Eine Vermarktung der Baugrundstücke wird somit - abhängig von der Auftragsvergabe und -ausführung zu den Erschließungsmaßnahmen - aus heutiger Sicht frühestens ab 2026 beginnen können. Die Vermarktung erfolgt ebenso gemäß der Richtlinie zur Vergabe von städtischen Grundstücken in Bebauungsplangebieten.
Wichtige Stadtteile von Greifswald, in denen vor allem städtebauliche Probleme bestanden bzw. noch in geringem Maße existieren, wurden zu förmlich festgelegten Sanierungsgebieten erklärt. Beim Verkauf von Grundstücken in den Sanierungsgebieten sind spezielle Vorschriften und Rahmenbedingungen zu beachten, unter anderem erfolgt die Grundstücksvergabe auf der Grundlage eines von der Bürgerschaft beschlossenen Kriterienkatalogs.
- gegenwärtig keine Ausschreibung -
- gegenwärtig keine Ausschreibung -
- gegenwärtig keine Ausschreibung -
- gegenwärtig keine Ausschreibung -
Den Antrag für Bauwillige können Sie online ausfüllen und uns per E-Mail an: immobilienamt@greifswald.de zusenden.
Sollte bereits ein Antrag beim Immobilienverwaltungsamt vorliegen, so teilen Sie bitte schriftlich mit, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse (z. B. Umzug - Mitteilung der neuen Anschrift, Nachwuchs - Zusendung der Geburtsurkunde etc.) geändert haben oder Sie anderweitig ein Grundstück erwerben konnten und damit kein Kaufinteresse mehr besteht.
Hier können Sie die Richtlinie über die Vergabe von städtischen Grundstücken in Bebauungsplangebieten (B-Plan) einsehen.
Hier finden Sie die Richtlinie zur Herabsetzung des Erbbauzinses und das entsprechende Antragsformular.
Diese Unterlagen gelten vorerst nur für den B-Plan Nr. 13 - Am Elisenpark.