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Ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Strahlenschutzverordnung Ermächtigung
Volltext
Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, ärztliche Untersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ermächtigung
- Je nach medizinischer Weiterbildung Nachweise über
- die Sachkunde,
- einen Grundkurs im Strahlenschutz
- sowie den Spezialkurs nach der Strahlenschutzverordnung (Teil 1 und/oder Teil 2).
Voraussetzungen
Sie können nachweisen, dass Sie
- über eine Ausbildung oder relevante praktische Erfahrungen verfügen,
- die Sachkunde besitzen,
- einen Grundkurs im Strahlenschutz
- sowie den Spezialkurs nach der Strahlenschutzverordnung (Teil 1 und/oder Teil 2) absolviert haben.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein, sofern diese Unterlagen bei der zuständigen Behörde nicht bereits vorliegen. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung. Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der Prüfung und der Vollständigkeit des Antrags.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragstellung bei der zuständigen Behörde ist ausschließlich möglich, wenn Sie dort als in Schleswig-Holstein beruflich tätiger Arzt und Ärztin geführt werden. Sind Sie in anderen Bundesländern beruflich tätig, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Behörde.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Fristen
Geltungsdauer (Eine Ermächtigung nach der Strahlenschutzverordnung ist auf fünf Jahre befristet.) : 5 Jahr(e)