Kernmaßnahmen der Lärmaktionsplanung
1.1 Erweiterung der Bereiche mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Zuge von Hauptverkehrsstraßen zur Abwendung erheblicher lärmbedingter Gesundheitsgefährdungen - Anklamer Straße (W.-Rathenau-Straße - Bugenhagenstraße) - nachts - Goethestraße (Stephaniestraße - Europakreuzung) - ganztags - Gützkower Landstraße (im Bereich des ev. Krankenhauses) - ganztags - Stephaniestraße / Lange Reihe (Goethestr. - Europakreuzung) - ganztags - Stralsunder Straße (Verlängerung bis nördl. Bebauungsende) - nachts - Wolgaster Landstraße (An der Mühle - Boddenweg) - ganztags - Wolgaster Straße (R.-Breitscheid-Straße - Am St. Georgsfeld) - nachts - Prüfung einer ganztägigen Ausweisung der bestehenden Tempo 30-Regelungen aus Lärmschutzgründen (Anklamer Straße, Bahnhofstraße, Stralsunder Straße, Wolgaster Straße) |
1.2 Prüfung, unter welchen Rahmenbedingungen eine Einbindung in die angrenzenden Tempo-30-Zonen möglich ist. - Brinkstraße - Lange Reihe (südlich der Stephaniestraße) - E.-Weinert-Str. / G.-Katsch-Str. / P.-Uhlenhuth-Str. - zusätzliche Tempo-30-Zonen in den Wohngebieten Schönwalde I und II |
1.3 Beschaffung, Einsatz und Betrieb weiterer Dialog-Displays zur Verkehrsüberwachung an 6 zusätzlichen Standorten - Anklamer Straße - Bahnhofstraße - Stralsunder Straße - Wolgaster Straße - Wolgaster Landstraße - Groß Schönwalde |
1.4 Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung / Verkehrskonzept Altstadt: - Bestandsanalyse einschließlich Erfassung der Verkehrsmengen und der Verkehrsströme (Verkehrsbefragung) - Diskussion von Zielstellungen für die Weiterentwicklung des Verkehrssystems in der Altstadt - Untersuchung von Varianten zur Veränderung der Verkehrsorganisationen - Bewertung der jeweiligen Effekte einschließlich der Auswirkungen auf die Lärmsituation - Ableitung von Handlungsempfehlungen sowie eines verkehrsträgerübergreifenden Handlungskonzeptes |
1.6 Schaffung und Weiterentwicklung intermodaler Schnittstellen - Einrichtung einer Radstation am Hauptbahnhof - Einrichtung von Leihfahrradangeboten sowie einer überdachten und abschließbaren Radabstellanlage am Haltepunkt Greifswald Süd - Einrichtung von Mobilitätsstationen an zentralen Punkten im Stadtgebiet |
1.7 Weitere prioritäre Einzelmaßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes - regelmäßigen Überprüfung und Fortschreibung der Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen sowie der Parkgebühren - Erweiterung des Leihfahrradsystems einschließlich einer Einbindung von Lastenfahrrädern - Schaffung Buswendemöglichkeit am östlichen Rand der Ortslage Eldena |