Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Suche: Suchfeld öffnen / Suchfeld schließen
Menü öffnen/schliessen

Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung: Eine neue Pflichtaufgabe für eine nachhaltige Zukunft unserer Stadt

Die kommunale Wärmeplanung wird künftig eine Pflichtaufgabe für alle Gemeinden und Ämter in Mecklenburg-Vorpommern sein. Diese Verpflichtung entsteht im Rahmen der nationalen Klimaschutzstrategie und wird durch eine noch ausstehende, aber angekündigte Rechtsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern konkretisiert. Dennoch gelten zentrale Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes bereits jetzt – etwa zur Erstellung eines Wärmeplans und zur Datenerhebung. Auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Klimaschutzgesetzes (KSG) des Bundes wird die kommunale Wärmeplanung dazu dienen, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Greifswald ist auf Kurs: Innovativer Vorreiter für die Fernwärme

Für unsere Stadt, der Klimaschutz besonders am Herzen liegt, ist die Wärmeplanung ein wesentlicher Baustein unserer Klimastrategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Bereits seit 2015 haben wir mit dem Klimaschutzteilkonzept „Anpassung des Greifswalder Fernwärmesystems an die Erfordernisse des kommunalen Klimaschutzes vor dem Hintergrund der bundesweiten Energiewende“ eine Grundlage geschaffen, um den CO₂-Ausstoß im Wärmesektor nachhaltig zu reduzieren. Mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zeigt Greifswald, wie vorausschauend und strategisch Wärmeplanung gestaltet werden kann. Etwa 70% der Wohnungen in unserer Stadt werden bereits jetzt mit Fernwärme versorgt, und die Stadtwerke Greifswald GmbH haben mit der Umsetzung innovativer Projekte wie der Errichtung einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und einer großflächigen Solarthermieanlage wichtige Schritte in Richtung Dekarbonisierung unternommen.

Herausforderung angenommen: Neue Lösungen für nicht angeschlossene Stadtteile

Ein wesentlicher Aspekt der kommunalen Wärmeplanung wird es sein, treibhausgasneutrale Lösungen für jene Stadtgebiete zu entwickeln, die derzeit nicht über die Fernwärme der Stadtwerke Greifswald versorgt werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Energieversorgung unserer gesamten Stadt nachhaltiger zu gestalten. In Verbindung mit dem Bürgerschaftsbeschluss zur „Klimaneutralität 2035“ wird die kommunale Wärmeplanung dazu beitragen, unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen und eine zukunftsfähige Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Insbesondere dort, wo keine Fernwärme anliegt, möchten wir tragfähige Alternativen entwickeln – ohne unmittelbare Verpflichtungen, aber mit verlässlicher Information und tragfähige Perspektiven.

Mitmachen erwünscht: Ihre Chance, mitzugestalten

Es ist wichtig zu betonen, dass die kommunale Wärmeplanung keinen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger darstellt. Die Planung zeigt auf, welche Möglichkeiten und Perspektiven für die künftige Wärmeversorgung bestehen. Sie verpflichtet zu nichts, sondern bietet eine Orientierung – für Eigentümerinnen und Eigentümer, Unternehmen und Institutionen. Sie soll als Grundlage für zukünftige Entscheidungen auf kommunaler Ebene dienen. Ziel ist es, gemeinsam mit den Menschen in unserer Stadt tragfähige Lösungen zu entwickeln, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen – und dabei den Alltag, die individuellen Bedürfnisse und die wirtschaftliche Machbarkeit im Blick zu behalten.

Sie können sich aktiv beteiligen – etwa durch Rückmeldung zu den erarbeiteten Analysen, Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen oder durch das Teilen Ihrer Erfahrungen und Einschätzungen. Ihre Hinweise helfen uns, die Planung praxisnah und verständlich zu gestalten – für eine nachhaltige und sozialverträgliche Wärmeversorgung in Greifswald.

Unsere nächsten Schritte:

Die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse liegen vor. Sie werden im Mai und Juni 2025 in eigens installierten Gremien diskutiert. Anschließend ist die Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.

Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend. Schauen Sie wieder rein!


Sollten Sie bereits heute ein konkretes Anschlussbegehren für eine Wärmeversorgung per Fernwärme haben, wenden Sie sich an die Stadtwerke Greifswald GmbH: hausanschlusswesen@sw-greifswald.de
Dort kann eine grundstücksscharfe Prüfung für Ihre Hausadresse vorgenommen werden.

FAQ Kommunale Wärmeplanung

Allgemeine Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

1. Was ist die Kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, mit dem Städte und Gemeinden eine langfristig nachhaltige, klimafreundliche Wärmeversorgung entwickeln. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien zu nutzen  und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Mit der Wärmeplanung werden auf kommunaler Ebene fundierte Entscheidungen für den Umbau der Wärmeversorgung getroffen. Das hilft, Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer, Energieversorger und Unternehmen zu schaffen und eine effiziente Nutzung erneuerbarer Wärmequellen zu ermöglichen.

Dabei gilt: Die Wärmeplanung gibt Orientierung und zeigt mögliche Entwicklungen auf – sie greift jedoch nicht in bestehende Eigentumsrechte oder individuelle Heizsysteme ein. Es geht um langfristige Perspektiven, nicht um kurzfristige Verpflichtungen.

2. Welche Ziele verfolgt die Stadt Greifswald mit der Wärmeplanung?

Greifswald hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2035 klimaneutral zu werden. Die Wärmeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie und dient dazu, den aktuellen Wärmeverbrauch zu analysieren, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und langfristige Versorgungsoptionen zu entwickeln.
Besonderes Augenmerk liegt auf einer nachhaltigen Wärmeversorgung für alle Stadtteile, einschließlich jener, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind.

3. Ist die Kommunale Wärmeplanung verpflichtend?

Ja. Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026, alle kleineren Kommunen bis 2028 einen Wärmeplan erstellen.

Wichtig dabei ist: Die Pflicht zur Wärmeplanung richtet sich an die Kommune – also an die Stadtverwaltung. Für private Haushalte, Eigentümer oder Mieter ergibt sich daraus keine Verpflichtung, ihre Heizsysteme zu ändern. Der Wärmeplan ist ein strategisches  Instrument und bildet die Grundlage für zukünftige Entwicklungen – er selbst enthält keine bindenden Vorschriften für einzelne Gebäude oder Haushalte.

4. Bis wann muss der Wärmeplan für Greifswald erstellt sein?

Die Bürgerschaft hat beschlossen, den Wärmeplan bis zum 31. Dezember 2026 fertigzustellen – zwei Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben.

Dieser Beschluss betrifft ausschließlich den Zeitplan der Stadtverwaltung bei der Erstellung des strategischen Plans. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben sich daraus keine vorgezogenen Pflichten oder Konsequenzen.

Der Wärmeplan dient als Grundlage für langfristige Entscheidungen zur künftigen Wärmeversorgung. Gesetzliche Anforderungen an Heizsysteme ergeben sich weiterhin ausschließlich aus Bundesgesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – nicht aus dem kommunalen Wärmeplan.

5. Wer ist für die Erstellung des Wärmeplans verantwortlich?

Die Stadt Greifswald ist planungsverantwortliche Stelle und koordiniert die Erstellung des Wärmeplans in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro, der Theta Concepts GmbH aus Rostock. Dieses Büro ist auf Wärme- und Energiesysteme spezialisiert und unterstützt Städte bei der Entwicklung strategischer Versorgungspläne.

6. Welche Rolle spielt das Planungsbüro Theta Concepts bei der Wärmeplanung?

Theta Concepts übernimmt die Datenbeschaffung, -analyse und Szenarienentwicklung für die Wärmeplanung. Das Unternehmen wurde 2022 gegründet und hat bereits Kommunale Wärmepläne für Städte wie Rostock, Leipzig und Neubrandenburg erstellt.

Ablauf und Inhalte der Wärmeplanung

7. Welche Phasen durchläuft die Kommunale Wärmeplanung?

Der Wärmeplan wird in vier Phasen erstellt, die sich am Wärmeplanungsgesetz (WPG) orientieren:

Bestandsanalyse

Die Bestandsanalyse betrachtet den aktuellen Wärmeverbrauch und die bestehende Infrastruktur. Sie umfasst:

  • Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs und der vorhandenen Wärmeversorgungsstrukturen (z. B. Fernwärme, dezentrale Heizungen)
  • Erhebung des Energieverbrauchs und der Wärmeerzeuger in Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Analyse der Treibhausgasemissionen, differenziert nach Energieträgern und Sektoren

Potenzialanalyse

Diese Phase untersucht, welche Möglichkeiten zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bestehen. Laut WPG müssen hier die Energieeinsparpotenziale und Potenziale erneuerbarer Energien für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 abgeschätzt werden​.

  • Identifikation von Energieeinsparpotenzialen in Gebäuden und Industrie mit Prognosen für die genannten Jahre
  • Analyse von erneuerbaren Energiequellen (z. B. Solarthermie, Geothermie, Biomasse) und unvermeidbarer Abwärme
  • Bewertung, welche Technologien langfristig wirtschaftlich tragfähig sind

Zielszenario

Hier wird ein Zielbild für die Wärmeversorgung erstellt, das eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vorsieht. Gemäß WPG müssen die Entwicklungspfade für 2030, 2035, 2040 und 2045 dargestellt werden​.

  • Definition eines Zielbildes für 2045, mit Zwischenzielen für 2030, 2035 und 2040.
  • Bestimmung voraussichtlicher Wärmeversorgungsgebiete (Fernwärme, Wasserstoffnetz, dezentrale Lösungen)
  • Abschätzung der notwendigen CO₂-Reduktionsmaßnahmen für jeden der genannten

Umsetzungsstrategie

Hier werden konkrete Umsetzungsschritte definiert.

  • Erstellung eines Fahrplans mit Zeitplan zur Zielerreichung.
  • Identifikation von Investitions- und möglichen Fördermöglichkeiten.
  • Entwicklung von kommunalen Maßnahmen, um die Umsetzung der Wärmewende aktiv zu begleiten.
8. Wie wird der aktuelle Wärmebedarf in Greifswald ermittelt?

Dazu werden Daten aus verschiedenen Quellen analysiert, darunter:

  • Energieversorger (in Greifswald die Stadtwerke Greifswald GmbH)
  • Wohnungswirtschaft
  • Industrie und Gewerbe
  • Öffentliche Gebäude und Institutionen
9. Welche Daten werden für die Wärmeplanung benötigt?

Erhoben werden unter anderem:

  • Bestehende Wärmeerzeuger und –netze
  • Energieverbrauchsdaten verschiedener Sektoren
  • Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmenutzung
  • Geoinformationen zu Versorgungsstrukturen
10. Welche Technologien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden laut dem betrachtet?

Mögliche Lösungen können umfassen:

  • Fernwärmeausbau und –optimierung
  • Wärmepumpen und Geothermie
  • Solarthermie und Photovoltaik
  • Abwärmenutzung aus Industrie und Gewerbe
  • Biogas und Wasserstoff
11. Werden Stadtteile ohne Fernwärmeanschluss besonders berücksichtigt?

Ja. Die Wärmeplanung entwickelt individuelle Lösungen für Stadtteile, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind. Ziel ist es dann, dezentrale erneuerbare Energielösungen zu prüfen und Alternativen zu fossilen Heizsystemen aufzuzeigen.

12. Gibt es bereits konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmeplanung?

Der Wärmeplan ist eine strategische Grundlage. Die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise durch die Stadtwerke Greifswald GmbH, Unternehmen  und private Eigentümer. Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben, insbesondere im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), werden dabei eine Rolle spielen.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht unmittelbar mit der Fertigstellung des Wärmeplans Verpflichtungen für einzelne Hauseigentümer entstehen. Vielmehr dient der Plan als Orientierung und Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten – mit dem Ziel, den Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung langfristig zu gestalten.

Beteiligung und Mitwirkung

13. Wie können sich Bürgerinnen und Bürger an der Wärmeplanung beteiligen?

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ein wichtiger Bestandteil der Kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, lokale Kenntnisse, Erfahrungen und Perspektiven frühzeitig in den Prozess einzubeziehen.

Die Stadt Greifswald wird dazu – in Abstimmung mit dem Planungsbüro – gezielte Beteiligungsformate anbieten. Die erste Phase der Beteiligung findet im Sommer 2025 statt – dabei geht es insbesondere um Rückmeldungen zu den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse.

14. Welche Akteure werden in die Planung einbezogen?

Neben der Stadtverwaltung und dem Planungsbüro werden eingebunden:

  • Stadtwerke Greifswald GmbH und Energieversorger
  • Wohnungsunternehmen wie die WVG mbH und der WGG eG
  • Gewerbe, Handel, Industrie
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Schornsteinfeger

Alle Beteiligten bringen wichtige Daten, Erfahrungen und Perspektiven ein. Die Zusammenarbeit erfolgt teils in festen Gremien (z. B. Lenkungskreis), teils über individuelle Gespräche oder Datenabfragen. Die Mitwirkung dieser Akteure ist entscheidend, um eine tragfähige, lokal angepasste Wärmeplanung zu ermöglichen.

15. Wie erfolgt die Beteiligung von Unternehmen und Institutionen?

Unternehmen und Institutionen werden im Rahmen der Datenbeschaffung und Analyse in den Planungsprozess einbezogen. Sie werden gebeten, Informationen zu ihrem Energieverbrauch und möglichen Einsparpotenzialen bereitzustellen, um eine fundierte Grundlage für die Wärmeplanung zu schaffen.
Die Zusammenarbeit erfolgt in direkter Abstimmung mit dem Planungsbüro Theta Concepts, das auf relevante Akteure zugeht und die erhobenen Daten in die Wärmeplanung integriert.

16. Welche Rolle spielen Wohnungsunternehmen und private Vermieter?

Wohnungsunternehmen und private Vermieterinnen und Vermieter spielen eine Schlüsselrolle in der Kommunalen Wärmeplanung. Sie entscheiden über die Heizsysteme ihrer Gebäude und sind damit wichtige Partner bei der Umsetzung künftiger Maßnahmen.

Der Wärmeplan dient als strategische Orientierung und zeigt auf, welche Versorgungsoptionen in einzelnen Stadtgebieten langfristig verfügbar sein könnten – z. B. ein Fernwärmeanschluss oder gar dezentrale Lösungen. Dies gibt Eigentümerinnen und Eigentümern frühzeitig Hinweise darauf, welche Technologien perspektivisch sinnvoll und förderfähig sein könnten.

Gleichzeitig dient die Planung als Grundlage für Förderprogramme, Investitionsentscheidungen und die Priorisierung künftiger Infrastrukturmaßnahmen. Eine direkte Verpflichtung zur Umrüstung ergibt sich aus der Wärmeplanung selbst nicht – gesetzliche Anforderungen ergeben sich ggf. aus anderen Regelwerken wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

17. Warum werden Akteure um Daten gebeten und wie werden diese verwendet?

Ohne eine solide Datengrundlage ist eine zielgerichtete Wärmeplanung nicht möglich. Diese Daten fließen ausschließlich in die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ein. Sie werden verwendet, um den aktuellen Zustand der Wärmeversorgung zu analysieren und realistische Szenarien für eine zukünftige, klimafreundliche Versorgung zu entwickeln. 

18. Wie wird der Datenschutz bei der Datenerhebung gewährleistet?

Der Schutz von Daten hat höchste Priorität. Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich für die Kommunale Wärmeplanung verwendet und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.

Die Stadt Greifswald stellt sicher, dass alle personenbezogenen und sensiblen Daten vertraulich behandelt werden. Das heißt, diese Daten werden nicht veröffentlicht, nicht weitergegeben und ausschließlich anonymisiert bzw. aggregiert genutzt, sodass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder einzelne Gebäude möglich sind.

Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den eigens erstellten Datenschutzhinweisen.

Umsetzung und Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

19. Welche Auswirkungen hat die Wärmeplanung auf Gebäudeeigentümer?

Der Wärmeplan ist ein strategisches Instrument, das Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern frühzeitig eine Orientierung über mögliche zukünftige Entwicklungen der Wärmeversorgung in Greifswald bietet.

Der Plan zeigt auf, welche Technologien und Energiequellen voraussichtlich in welchen Stadtteilen künftig zur Verfügung stehen werden – z. B. ein möglicher Ausbau der Fernwärme, dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder die Nutzung von Abwärme.

Verpflichtungen zur Umstellung bestehender Heizsysteme ergeben sich aus dem Wärmeplan selbst nicht. Rechtsverbindliche Anforderungen – etwa zum Heizungstausch – sind ausschließlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Für Eigentümer kann der Wärmeplan jedoch hilfreich sein, um geplante Investitionen besser abzustimmen und mögliche Förderungen frühzeitig zu prüfen.

20. Werden Hausbesitzer verpflichtet, ihre Heizung umzustellen?

Nein. Die Wärmeplanung enthält keine verpflichtenden Vorgaben. Gesetzliche Anforderungen zur Heizungsmodernisierung ergeben sich ausschließlich aus übergeordneten Gesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Kommunen zur Planung – nicht jedoch Eigentümer zur Umsetzung einzelner Maßnahmen.

Gleichwohl kann der Wärmeplan Hinweise liefern, welche Versorgungsoptionen in bestimmten Quartieren künftig entstehen können – etwa der Ausbau eines Fernwärmenetzes. Wer seine Heiztechnik modernisieren möchte, kann diese Informationen nutzen, um Investitionen besser auf zukünftige Entwicklungen und mögliche Förderkulissen abzustimmen.

21. Wird der Wärmeplan Einfluss auf die Heizkosten haben?

Der Wärmeplan selbst hat keinen unmittelbaren Einfluss auf aktuelle Heizkosten. Er ist ein strategisches Planungsinstrument, das zukünftige Optionen für eine klimafreundliche und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung aufzeigt.

Langfristig kann die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Wärmeplan jedoch dazu beitragen, Kosten zu stabilisieren oder zu senken, zum Beispiel durch den Ausbau effizienter Fernwärmenetze oder den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.

Die tatsächlichen Heizkosten werden auch künftig von vielen Faktoren abhängen, darunter der Energiepreisentwicklung, Investitionsentscheidungen der Energieversorger, staatliche Förderprogramme und individuelle Sanierungsmaßnahmen. Der Wärmeplan unterstützt dabei, frühzeitig Orientierung zu geben, welche Optionen perspektivisch wirtschaftlich und nachhaltig sein können.

22. Wie geht es nach der Erstellung des Wärmeplans weiter?

Nach der Fertigstellung des Wärmeplans beginnt die Phase der Umsetzung. Diese erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern schrittweise und auf Grundlage konkreter Entscheidungen der Stadt, der Stadtwerke, privater Eigentümer sowie weiterer Akteure.

Der Wärmeplan dient als strategisches Fundament. Er zeigt auf, welche Maßnahmen sinnvoll und möglich sind, sei es der Ausbau von Fernwärme, der Einsatz erneuerbarer Energien oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Dabei werden gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen fortlaufend berücksichtigt.