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Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -, Entwurf

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 - KAW-Gelände Süd-Ost - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und des-sen Begründung durch öffentliche Auslegung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 113 - KAW-Gelände Süd-Ost - Entwurf

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in ihrer Sitzung am 22.02.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) mit der Begründung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

In diesem Bebauungsplanverfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB gemäß § 13a Absatz 2 und Absatz 3 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) sowie dessen Begründung ohne Umweltbericht mit Anlagen im Internet unter der Adresse -https://www.greifswald.de/de/verwaltung-politik/auslegungen/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-in-der-bauleitplanung/ 

vom 04.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024.

Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) sowie dessen Begründung ohne Umweltbericht mit Anlagen durch öffentlichen Aushang während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist im Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Abteilung Stadtentwicklung/untere Denkmalschutzbehörde, Markt 15, 17489 Greifswald zur Einsicht zu folgenden Zeiten ausgelegt:

Montag 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr


Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Von jedermann können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf des o. g. Bebauungsplans sowie dessen Begründung ohne Umweltbericht schriftlich oder während der o. g. Veröffentlichungsfrist zu den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung@greifswald.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen können auch direkt auf der o. g. Internetseite über ein Formular (nach den Auslegungsdokumenten) abgegeben werden.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unberücksichtigt bleiben.

Von einer angemessenen Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Absatz 2 BauGB wird abgesehen.

In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost - der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Beschluss-Nr. B586-21/17 vom 17.07.2017, wurde mit Beschluss der Bürgerschaft vom 22.02.2024 (Beschluss-Nr. BV-V/07/0878-01) die Plangrenze des Aufstellungsbereiches wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -  (Abgrenzung gemäß Planausschnitt) geändert.

Die für die Planung zugrunde liegenden Vorschriften sowie die zur Anwendung kommenden Bestimmungen und DIN-Normen können beim Stadtbauamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Markt 15, 17489 Greifswald eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die zur Auslegung bestimmten Unterlagen werden auch in das Bau- und Planungsportal M-V unter der Adresse - https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/ - eingestellt.

Auf die Datenschutzerklärung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird ausdrücklich aufmerksam gemacht - https://www.greifswald.de/de/datenschutzerklaerung/.