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Hinweise zu Corona

Greifswald ist der Forschungsstandort in Vorpommern.
Foto: © Wally Pruß
Corona-Impfung

Für eine Corona-Impfung können Termine online über das Portal Smartimer gebucht werden.

Der Impfstützpunkt in der Brandteichstraße 20 in Greifswald hat die Durchführung der Corona-Schutzimpfungen zum 28.02.2023 eingestellt. Die Impfungen wurden zuletzt durch die staatlichen Strukturen als ergänzendes Impfangebot für die Bürgerinnen und Bürger in den Impfstützpunkten angeboten und werden jetzt in die Verantwortung der niedergelassenen Ärzteschaft überführt.

Schnelltestzentren

Testzentrum am Fischmarkt
Fischmarkt, 17489 Greifswald
Mo bis Do: 7:00 - 20:00 Uhr
Fr: 7:00 - 21:00 Uhr
Sa: 9:00 - 21:00 Uhr
So: 9:00 - 20:00 Uhr

Testzentrum am Burger King
Koitenhäger Landstraße 20, 17491 Greifswald
Mo bis So: 7:00 - 20:00 Uhr
Kontakt aufnehmen per E-Mail
Tel.: 03834-817559
schnellltest-hgw.de

Testzentrum im Möwencenter
Lomonossowallee 58, 17491 Greifswald
Mo-Fr: 8:00 - 18:00 Uhr
Sa: 9:00 - 13:00 Uhr
Kontakt aufnehmen per E-Mail
Tel.: 03834-817559
www.schnelltest-hgw.de 

Testzentrum Anklamer Straße
Anklamer Straße 29, 17491 Greifswald
Mo - Fr: 8:00 - 18:00 Uhr
Sa: 9:00 - 16:00 Uhr
www.schnelltest-hgw.de 

Testzentrum SoPHi Greifswald GmbH
Makarenkostr. 46, 17491 Greifswald
und Heinrich-Hertz-Straße 20 a
Mo bis Sa: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo bis Fr: 13:00 - 18:00 Uhr
So: 15:00 - 18:00 Uhr
Tel: 03834 8040-150

Der Sportclub
An den Bäckerwiesen 5, 17489 Greifswald
Mo bis So: 9:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Tel. 03834-7713130
www.corona-schnelltest-hgw.de 

Testzentrum im Schönwalde Center
Ernst-Thälmann-Ring 11-13, 17491 Greifswald
Mo bis Fr: 08:00 - 18:00 Uhr
Sa: 08:00 - 14:00 Uhr
Tel. 03834-7713130
www.corona-schnelltest-hgw.de 

Testzentrum am Elisenpark
Anklamer Landstraße 1, 17491 Greifswald
Mo-Fr: 7:00 - 19:00 Uhr
Sa: 8:00 - 19:00 Uhr
So: 10:00 - 18:00 Uhr
Tel. 03834-7713130
www.corona-schnelltest-hgw.de 

Corona Testzentrum am Ostseeviertel Einkaufszentrum
Rigaer Str. 9, 17493 Greifswald
Mo-Fr: 8:00 - 18:30 Uhr
www.corona-schnelltest-hgw.de  

Hinweis für alle Testzentren: Wenn Sie sich einen Test durchführen möchten, sollten Sie symptomfrei sein, also kein Fieber, keine Erkältungssymptome haben oder bereits an Geruchs- oder Geschmacksverlust leiden. Der Zutritt ist ausschließlich mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske möglich. Ein negatives Testergebnis macht eine Infektion unwahrscheinlicher, schließt eine SARS-CoV-2-Infektion jedoch nicht sicher aus. Die Aussage dieses Testes ist zeitlich begrenzt (bis ca. 24 Stunden).

Bürgertelefonnummern

Corona-Bürgerhotline der Landesregierung +++ 0385 588-11311 +++
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr, Samstag: 10:00 - 14:00 Uhr

Bürgertelefon des Landkreises Vorpommern-Greifswald +++ 03834 8760-2300 +++ 
Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt aufnehmen per E-Mail

Unternehmerhotline +++ 03834 8760-2500 +++
Montag bis Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt aufnehmen per E-Mail

Wirtschaftshilfen

Eine Übersicht über Hilfen für die Wirtschaft sowie Ansprechpartner und wichtige Links finden Sie hier.

Current information on Coronavirus in different languages

The Ministry of Social Affairs, Integration and Equality of the State of Mecklenburg-Vorpommern provides current information on the coronavirus in various languages. There you will find significant information on the current Corona rules, health and tips on conduct, work and finances, kindergarten and school as well as protection against violence.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/Corona%E2%80%93Virus/

 

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung der Landesregierung M-V informiert in verschiedenen Sprachen zu den Lebensbereichen: Gesundheit, Arbeit und Finanzen, Kita und Schule sowie Hilfe in schwierigen Lebenssituationen.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Integration/Corona%E2%80%93Virus/

Informationen in Leichter Sprache

Hier finden Sie Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache:

auf der Seite der Landesregierung: https://www.regierung-mv.de/Leichte-Sprache/

auf der Seite der Bundesregierung: https://www.zusammengegencorona.de/leichtesprache/ 

 

Corona-Schutzverordnung für M-V endet

Aufgrund der stabilen Infektionslage werden bundesweit zum 1. März 2023 die noch bestehenden Testerfordernisse für Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen sowie fast alle Maskenpflichten aufgehoben. Lediglich für Besuchende von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Patientinnen und Patienten und Besuchende in Arzt- und weiteren humanmedizinischen Praxen soll weiterhin nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) die Maskenpflicht gelten. 

Wo noch Maskenpflicht gilt:
Maskenpflichten (FFP2 oder vergleichbar) bestehen laut IfSG des Bundes ab dem 1. März nur noch für Besucherinnen und Besucher in:

  • Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen 

sowie für Patientinnen und Patienten und Besuchende in folgenden Einrichtungen:

  • Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit diesen Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • Rettungsdienste. 

Wegfall der Isolationspflicht für Corona-Infizierte

Die Isolationspflicht für die Bürgerinnen und Bürger, die mit Corona infiziert sind, entfällt zum 12. Fberuar 2023.

  • Zum Schutz der vulnerablen Gruppen bleiben die Isolations-Regelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit positiver Testung auf das Corona-Virus müssen ihrem Arbeitgeber vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis vorlegen.
  • Weiterhin gilt bundesgesetzlich die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für ungeimpfte Besuchende eine Testpflicht vor Betreten dieser Einrichtungen.
  • Zudem gilt auch bundesgesetzlich weiterhin die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, etc. 
  • Hinweis: Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.