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Pressemitteilungen 02.08.2018 – Hinweise der Feuerwehr Greifswald zu derzeit erhöhten Brandgefahren

brennende Feuerschale

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der heißen Temperaturen ist die Gefahr von Wald- und Flächenbränden aktuell sehr hoch. Eine Entspannung der Situation in nächster Zeit ist nicht zu erwarten. Die Feuerwehr Greifswald macht darum auf die erhöhte Brandgefahr aufmerksam und rät, spezielle Hinweise zu beachten. So steht dem Grillen im Freien innerhalb des Stadtgebietes, sei es im Garten, auf dem Hinterhof, auf der Terrasse oder in öffentlichen Grünanlagen, grundsätzlich nichts entgegen. Allerdings sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. So sollte der Grill auf einem feuerfesten Untergrund stehen und Funkenflug weitgehend vermieden werden. Der Grill sollte immer im Auge behalten werden und sicherheitshalber eine Löschdecke, ein Eimer Sand oder ein Handfeuerlöscher bereit stehen. Lagerfeuer und Grillabende sollten nur auf ausgewiesenen Grill- und Lagerfeuerplätze stattfinden, auf denen ein ausreichender Brandschutz und einen Mindestabstand zum Wald von 50 m sichergestellt werden kann. Insbesondere in Wäldern und auf Feldern ist offenes Feuer derzeit absolut verboten. Auch sollten keine brennenden Zigarettenreste aus dem Fahrzeug geworfen werden. Glasabfälle dürfen nicht achtlos liegen gelassen werden, da sie wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen können. Brände oder Rauchentwicklungen sollten sofort unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden.

Zu den Brauchtumsfeuern hat das Amt für Bürgerservice und Brandschutz einen eigenen Flyer mit speziellen Hinweisen herausgegeben. Dieser liegt im Rathaus und im Stadthaus aus.
Flyer Hinweise Brauchtums- und Traditionsfeuer 

Waldbrandgefahr/ Gefahr von Graslandbränden

Informieren Sie sich über die aktuell geltende Gefahrenstufen (www.dwd.de) und ggf. behördlich erlassene Verbote zum Betreten von Wäldern.

  • Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern (z.B. Grill- oder Lagerfeuer).
  • Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz und einen Mindestabstand zum Wald von 50 m sicherstellen können.
  • Rauchen Sie auf keinen Fall im Wald oder auf trockenen Wiesen/ Feldern und werfen Sie keine Zigarettenreste fort.
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem (fahrenden) Auto sondern benutzen Sie den Bordaschenbecher.
  • Werfen Sie keine Glasreste weg oder lassen Glasabfälle achtlos liegen, da diese wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen können.
  • Parken Sie nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund sondern nur auf ausgewiesenen Parkplätzen, da Funkenschlag oder erhitzte Bauteile trockene Oberflächen entzünden können.
  • Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zu Brandherden, in dem Sie Wald- und Feldwege freihalten.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort unter der Notrufnummer 112.
  • Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung (durch Austreten, Abdecken mit Sand oder Erde, Löschen mit Wasser oder Feuerlöschern). Tun Sie dies allerdings nur dann, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
  • Sollten Sie vor einem Feuer fliehen müssen, so bewegen Sie sich gegen die Windrichtung. Der Schutz von Menschen geht vor dem Schutz von Sachwerten.
  • Unterlassen Sie sämtliche Aktivitäten, die den Ausbruch von Bränden begünstigen können. Seien Sie wachsam und hinterfragen Sie Ihr Tun.

    Grillen im Stadtgebiet

    Dem Grillen im Freien, sei es im Garten, auf dem Hinterhof, auf der Terrasse oder in öffentlichen Grünanlagen steht grundsätzlich nichts entgegen.
  • Das Grillen auf Balkonen ist unter Umständen durch die Hausordnung eingeschränkt.
  • Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standplatz und halten Sie einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien. Stellen Sie Bodengrills möglichst auf einer sandigen oder steinigen Oberfläche auf.
  • Transportieren Sie den Grill nicht, wenn er in Betrieb ist.
  • Beachten Sie die Windrichtung und vergewissern Sie sich, dass keine Funken und Glutreste vom Wind verweht werden.
  • Behalten Sie den Grill immer im Auge und halten Sie eine Löschdecke, einen Eimer Sand oder einen Handfeuerlöscher bereit. Löschen Sie einen voll erhitzten Grill nicht mit einem Eimer Wasser, da der hierbei entstehende Wasserdampf zu Verbrühungen führen kann.
  • Verwenden Sie nur handelsübliche Grillanzünder mit GS oder DIN Kennzeichnung und benutzen Sie keinesfalls „Brandbeschleuniger“ wie Benzin oder Spiritus, da es hierbei zu blitzartigen Verpuffungen mit schwersten Verbrennungen als Folge kommen kann.
  • Kinder können Gefahren wie Hitze, heiße Oberflächen, Stichflammen oder heiße Fettspritzer beim Grillen nicht einschätzen. Halten Sie Kinder daher vom Grill fern!
  • Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese vollständig erkaltet ist. Schütten Sie Glut nicht zum Abkühlen auf den Boden.
  • Achten Sie bei der Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch sowie die Gasflasche nicht der Hitze ausgesetzt sind. Austretendes Gas kann durchzünden.
  • Verlassen Sie den Grillplatz erst, wenn vom Grill keinerlei Gefahren mehr ausgehen. Der Betreiber eines Grills ist für Folgeschäden verantwortlich.

    Lagerfeuer im Stadtgebiet

    Lagerfeuer im Freien (insbesondere in Feuerschalen) unterliegen keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Sie sind grundsätzlich auch nicht verboten. Aufgrund der derzeitigen Umweltbedingungen sollte jedoch bis auf weiteres auf das Betreiben von Lagerfeuern verzichtet werden.
  • Verboten ist in jedem Fall das Verbrennen von Abfällen und die Verwendung nicht geeigneter, umweltschädlicher Brennmaterialien.
  • Für Lagerfeuer darf nur trockenes Ast-, Spalt- oder Schnittholz verwendet werden, das nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde. Das Verbrennen von Laub ist unzulässig.
  • Beim Abrennen von Lagerfeuern sind forstrechtliche Bestimmungen (siehe A), privatrechtliche Vorgaben (z.B. die Hausordnung, Kleingartenordnung usw.) und die Einhaltung brandschutzrelevanter Bedingungen zu beachten. Lagerfeuer außerhalb von Feuerschalen sind auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet grundsätzlich nicht gestattet.
  • Das Lagerfeuer ist ununterbrochen zu beaufsichtigen. Jeder, der ein Lagerfeuer entzündet oder betreibt, ist für dieses und eventuell daraus resultierende Schäden verantwortlich.

Von dem Lagerfeuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen. Die Feuerstätte ist gegebenenfalls mit nichtbrennbaren Materialien gegen eine unkontrollierte Ausbreitung einzufassen. Um diese Einfassung herum ist ein Bereich von 0,5 m von brennbarem Material freizuhalten. Strohballen oder ähnliche brennbare Sitzgelegenheiten um das Feuer können sich durch die Wärmestrahlung entzünden.

  • Der Mindestabstand zu Gebäuden und Bäumen muss 5 m betragen. Zu fremden Grundstücken ist ein Abstand von 2,50 m einzuhalten. Zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Schilf- und Reetdächer) und zu Gebäuden, die aus überwiegend brennbaren Baustoffen bestehen (z.B. Holzhäuser) empfiehlt die Feuerwehr einen Abstand von 50 m.Um einer unbeabsichtigten Brandausbreitung vorzubeugen sind im Bereich der Feuerstelle ausreichende und geeignete Löschmittel vorzuhalten (z.B. Eimer mit Wasser oder trockenem Sand, angeschlossene Gartenwasserschläuche, Handfeuerlöscher).
  • Bei ungünstiger Wetterlage (z.B. bei starkem Wind) und dadurch verursachtem unkontrollierten Funkenflug ist das Feuer zu löschen.
  • Nach dem Niederbrennen des Lagerfeuers ist die restliche Glut vollständig abzulöschen. Es sind Nachkontrollen durchzuführen
  • Beginn und Ende des Lagerfeuers können zur Vermeidung von Fehlalarmierungen der Feuerwehr der Integrierten Rettungsleitstelle gemeldet werden (Telefon: 03834 8760-2833/ Fax: 03834 77-7860).
  • Lagerfeuer können gegen den Willen desjenigen, der es betreibt, durch die Feuerwehr gelöscht werden, wenn Gebäude, Gebäudeteile oder andere Objekte gefährdet sind, andere Anwohner durch Rauch belästigt werden oder die Polizei dies anweist und die beaufsichtigende Person nicht in der Lage ist, das Feuer selbst zu löschen.
  • Sollte Ihnen das Feuer außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

    Die Feuerwehr Greifswald bittet die Einwohner der Stadt darum sich umsichtig zu verhalten, bedankt sich für die Einhaltung der vorstehenden Hinweise und wünscht allen Mitbürgern einen „heißen“ aber brandschadensfreien Sommer.