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Pressemitteilungen 15.12.2023 – Oberbürgermeister zieht jüngste Entscheidung zu Bewohnerparkgebühren zurück – Debatte muss erneut in der Bürgerschaft geführt werden

Autos stehen entlang der Mühlenstraße
Foto: Wally Pruß

Die Debatte um die Höhe der Bewohnerparkgebühren muss in der Bürgerschaft noch einmal neu geführt werden. Wie eine weitergehende Prüfung der Rechtsgrundlagen für die Erarbeitung einer entsprechenden Parkgebührenverordnung ergab, können die Gebühren entgegen der vorherigen Ankündigung doch nicht allein durch den Oberbürgermeister festgelegt werden. Dr. Stefan Fassbinder hatte sich für einen jährlichen Betrag von 90 Euro ausgesprochen, nachdem sich die Bürgerschaft auf ihrer jüngsten Sitzung nicht auf eine Höhe hatte einigen können. Dieser Wert war ein Kompromiss zwischen dem Vorschlag der Stadtverwaltung, der bei 150 € lag, und der Forderung einzelner Fraktionen, die zurück zum alten Tarif von 30 Euro gehen wollten. 

Wie Rechtsamtsleiter Tobias Schreiber bei einem Pressegespräch erklärte, hatte sich die Verwaltung im Zuge der weiteren Umsetzung der Parkgebührenverordnung mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts M-V (vom 27.02.2018 – 1 K 21/14) auseinandergesetzt. Dieses sei zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei den Parkgebühren inhaltlich um eine Entgeltabgabe handele und deshalb laut Kommunalverfassung zwingend eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich sei. Zwar bliebe es nach der bundesrechtlichen Vorgabe des § 6a StVG dabei, dass eine Rechtsverordnung zu erlassen sei, wie das Bundesverwaltungsgericht zuletzt klarstellte, dennoch müsse die Gemeindevertretung über die Höhe Parkgebühren entscheiden.

„Wir bedauern sehr, dass wir dieses Urteil erst nach der jüngsten Bürgerschaftssitzung zur Prüfung herangezogen haben und zu dieser Erkenntnis gekommen sind.“, betont Tobias Schreiber. „Dies hat gewissermaßen zu diesem ungeregelten Zustand geführt. Hätten wir die Erkenntnis eher gewonnen, hätten wir die Mitglieder der Bürgerschaft dahingehend besser beraten und gegebenenfalls mehr zu einer abschließenden Einigung motivieren können.“ Aufgrund der Vorgabe, dass die Festsetzung der Bewohnerparkgebühren durch Erlass einer Rechtsverordnung zu erfolgen habe, sei zunächst die alleinige Zuständigkeit des Oberbürgermeisters angenommen worden.

Die Verwaltung wird deshalb erneut eine entsprechende Beschlussvorlage in den nächsten Gremienlauf einbringen.

Was bedeutet das für die Bewohnerparkgebühren?

„Wir werden das Bewohnerparken natürlich weiterhin ermöglichen.“, verdeutlicht Dr. Fassbinder. So werden Anträge für Bewohnerparkausweise, die ab jetzt eingehen, vorübergehend nur befristet bis zum 31.3.2024 ausgestellt. Für diesen Zeitraum werden keine Gebühren erhoben. Nach diesem Datum müssen die Betroffenen einen neuen Antrag stellen, der dann voraussichtlich wieder gebührenpflichtig wird.

Anträge können gegenwärtig allerdings nur jene Berechtigte stellen, deren Ausweis bereits abgelaufen ist bzw. zeitnah abläuft oder die erstmals einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Was passiert mit den alten Bescheiden?

Bescheide, die auf der Grundlage der wieder aufgehobenen Bewohnerparkgebührenordnung (bekanntgegeben am 28.4.2023) erlassenen wurden, stellen sich vor dem Hintergrund des entsprechenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (in Bezug auf der Stadt Freiburg im Breisgau) als rechtswidrig dar. Gebühren, die ab diesem Zeitpunkt gezahlt wurden, werden deshalb auf entsprechenden Antrag vollständig erstattet. Im Zuge der Gleichbehandlung gilt das auch für jene Fälle, in denen Widerspruch eingelegt wird, obwohl die Frist dafür bereits abgelaufen ist.

„Wir halten das hier vorgeschlagene Vorgehen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für das angemessenste“, so der Oberbürgermeister.

Welche Angaben werden für den formlosen Antrag benötigt?

Der formlose Antrag für die Rückerstattung kann an verkehrsabteilung@greifswald.de oder  stadtverwaltung@greifswald.de gesendet werden. Als Angaben werden der Name und die Adresse, das Autokennzeichen sowie die IBAN des Kreditinstituts benötigt. 

Seit dem 01.01.2023  bis einschließlich 15.12.2023 wurden insgesamt 3.417 Bewohnerparkausweise ausgehändigt, seit dem 1.05.2023 waren es 2.092 Bewohnerparkausweise.