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Förderung: Zuschuss für das Holzrücken mit Pferden beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist das traditionelle Verfahren des Rückens oder Vorlieferns von Holz durch den Einsatz von Pferden im Wald.

Wer wird gefördert?

Private Unternehmer jeglicher Rechtsform mit (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die das Holzrücken mit Pferden als Dienstleistung anbieten.

Wie wird gefördert?

Grundlage der Berechnung sind die nachgewiesenen Holzmengen, die mittels Rückepferd im Wald gerückt oder vorgeliefert wurden.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • De-minimis-Erklärung gemäß Formblatt der Bewilligungsbehörde
  • Nachweis über den (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Datenschutzerklärung

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur für die Holzrückung mit Pferden auf Waldflächen in M-V gewährt. Die Förderung der Holzrückung mit Pferden außerhalb des Waldes ist ausgeschlossen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Füllen Sie den von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Antrag aus. Unterschreiben Sie den Antrag und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 01. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde ein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt Ihnen die Bewilligungsbehörde den Zuschuss. Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Anträge sind bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.

Laufzeit der Förderung:

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.01.2023

Zuständige Stelle

Landesforst MV AöR

Ansprechpunkt

Landesforst MV AöR