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Pressemitteilungen 14.11.2017 – Greifswalder Winterdienst für kalte Jahreszeit gerüstet

mit Salz gefüllte Big Bags für den Winterdienst
Mit Salz gefüllt Big Bags, Foto: Andrea Reimann

Der Greifswalder Winterdienst ist auf Schnee und Eis vorbereitet. „Es gab in den vergangenen Nächten bereits Kontrollfahrten durch die Mitarbeiter des Bauhofs“, informierte Dieter Schick, verantwortlich für die Verkehrs- und Grünanlagen beim Tiefbau- und Grünflächenamt. „Auf Brücken und Treppen wurde auch schon gestreut.“

Jeweils 14 Mitarbeiter in zwei Schichten stehen bereit, um rund um die Uhr für freie Straßen zu sorgen. Auch die Technik ist gerüstet: Pro Schicht sind 3 Lkw, 6 Multicars, 3 Kleintraktoren und ein Bagger im Einsatz. Zudem stehen drei große Aufsatzstreuer mit der entsprechenden Vorrichtung für LKW und Feuchtsalzstreuer zur Verfügung. Die Stadt hat zwei neue Multicar bestellt, einen mit Streuer, einen ohne. Einer soll in den nächsten Tagen geliefert werden.

Dieter Schick machte noch einmal deutlich, dass der Technikeinsatz durch das Feuer auf dem Bauhof im September nicht eingeschränkt ist. „Für den Transporter, der damals abgebrannt ist, haben wir einen anderen gemietet. Als Ersatz für den beschädigten Kleintraktor wurde noch einmal ein älteres Modell repariert, das ursprünglich ausgesondert werden sollte. Ein neuer Kleintraktor soll demnächst beschafft werden.“

Das Silo ist mit 210 Tonnen Salz gut gefüllt. Zusätzlich stehen noch einmal rund 220 Tonnen Salz in so genannten Big Bags bereit. Hinzu kommen 150 Tonnen Sand und 20 Tonnen Granulat für den Boulevard.

Auf dem Riems hat die Stadt den Winterdienst wieder an eine private Firma übertragen, in Friedrichshagen wird der Schnee durch eine Fremdfirma geräumt, das Streuen übernimmt die Stadt. Insgesamt sind im Tourenplan der Stadt 189 Kilometer Straße und 50 Kilometer Geh- und Radwege aufgenommen.

Anlieger sind in der Pflicht

Der städtische Winterdienst beräumt allerdings nur jene Straßen, die auch gereinigt werden. Welche das sind, regelt die Straßenreinigungssatzung. Für alle anderen Straßen sind die Anlieger selbst verantwortlich. Das gilt auch für Fuß- und Radwege, bei denen die Räumpflicht auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen wurde. Bei getrennten Geh- und Radwegen übernimmt die Stadt den Winterdienst auf dem Radweg, der Gehweg muss durch die Anlieger beräumt werden. Anwohner dürfen nur mit Sand streuen, weder Salz noch Asche sind erlaubt. Hier finden Sie weitere Hinweise zum Winterdienst.