Online beantragen
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.
Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden.
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
29.10.2013
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Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach: PF 3153
Telefon:
+49 3834 8536-4121
+49 3834 8536-4123
+49 3834 8536-4124
+49 3834 8536-4125
+49 3834 8536-4127
+49 3834 8536-4128
Fax:
+49 3834 8536-4119
Frau Anne Wiese
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 3834 8536-4125 |
Fax: | +49 3834 8536-4119 |
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